Es gibt klare Verkehrsregeln. Sie sollten dafür sorgen, dass niemand behindert, belästigt oder gar gefährdet oder geschädigt wird.
Deswegen listet der Bußgeldkatalog eine ganze Reihe von Sanktionsmitteln von
der einfachen Verwarnung bis hin zum Führerscheinentzug auf.
Eine Verwarnung, die bis 35 Euro zulässig ist, stellt nichts anderes dar als ein Angebot,
bei fristgerechter Zahlung des erhobenen Verwarnungsgeldes die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen!
Der
Vorteil: Die Sache ist damit erledigt und es entstehen keine weiteren
Kosten !
Akzeptiert der Betroffene die Verwarnung nicht oder geht es um ein Bußgeld von 80
DM oder mehr, kommt es zum rechtsförmlichen Verfahren.
Der Bescheid setzt neben dem Bußgeld auch die zusätzlich anfallenden
Verfahrens- gebühren fest, die derzeit mindestens 36 Mark betragen.
Um eine gerichtliche Überprüfung zu erreichen, muß innerhalb
von 2 Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt.
Doch Vorsicht ! Ein Einspruch kann die eigene Position aber auch verschlechtern!
Über
besonders unfallträchtige Verstöße und ihre juristischen
Folgen - Bußgeld, Geldstrafe, Punkte im Verkehrszentralregister und
Fahrverbot informiert dieser Auszug des deutschen Bußgeldkatalogs.
Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebotes ist ausgeschlossen.
"Vibrationen sind kaum zu spüren, nur gelegentlich wiegt sich das Auto beim Ampelhalt mit niederbayerischer Sinnlichkeit ein bisschen in den Hüften." (Frankfurter Allgemeine)