bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet
40
2
auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert
40
2
Als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht
75
3
Tatbestand
Euro
Punkte
Sonntagsfahrverbot für LKW:
Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren
40
1
Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet