Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277)
40
1
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet
40
2
Außerhalb geschlossener Ortschaft rechts überholt
50
3
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war oder bei unklarer Verkehrslage
50
3
und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt