Surfguide zum Thema:
Die MPU-Testberatung von Fahrlehrer Siegfried Metze sagt Ihnen sprichwörtlich, wo es lang geht, wenn Sie einmal auffällig geworden sind. Vor allem gibt es gute Ratschläge und praktische Anleitungen, wie man die Klippen des Tests umfahren kann.
IPAV steht für "Innovatives Praxisseminar für Auffällige Verkehrsteilnehmer. Wer wissen will, wie dramatisch eine Fahrt unter Alkohol aussehen und enden kann, der kann sich hier einer Fahrtsimulation unterziehen und erfahren, wie man Punkte abbauen kann. "Lernen und begreifen durch erleben" ist das Motto dieser Web-Site.
Wege zur positiven MPU werden Ihnen auf der Web-Site der IAK ("Informationsstellen für auffällige Kraftfahrer e.V.") aufgezeigt, einem unabhängigen Verein Betroffener. Das reicht bis zur Suchtberatung, die oft ein notwendiges Mittel zur persönlichen Krisenbewältigung ist.
Wenn es schon zu spät ist, sollte man sich sachkundigen Rat holen, wie man sich wieder in die Reihen der aktiven Verkehrsteilnehmer einordnen kann. Die BEKA (Beratungsstellen für auffällig gewordene Kraftfahrer), eine bundesweite Vereinigung von Psychotherapeuten, bietet viele Kontaktadressen und Infos zum Thema.
MPU-News ist eine sehr umfassende, kritische und engagierte Portalseite zum Thema "Medizinisch-psychologische Untersuchung", die - sowohl aus juristischer als auch aus medizinischer Sicht - kaum eine Frage offenlässt.
Auch das Düsseldorfer Institut für Diagnostik, Training und Kommunikation (DTK) hält auf seinen Webseiten viele Infos zur MPU bereit. Hier finden Sie auch interessante Beispiele für negative Gutachten. Das Institut bietet für Betroffene Seminare und Schulungen.
Carmen Liebs, selbst Betroffene, hat das sehr empfehlenswerte Ratgeberbuch Promillefahrt mit Folgen geschrieben, welches sie auf ihrer Website vorstellt. Hier finden Sie auch einige interessante Fakten über Alkohol am Steuer und hilfreiche Kontakte und Links.
Diplom-Psychologe H. Nöthen hat jahrelang als Obergutachter beim TÜV gearbeitet und kennt sich also aus. Unter der einprägsamen Adresse www.idiotentest.org bietet er eintägige Einzelberatungen für 1.000 DM an, ein Preis, der sich schnell relativiert, wenn Sie Kosten und Ärger einer nicht bestandenen MPU bedenken.
Besondere Vorsicht ist im Ausland geboten, da ein dortiger Führerscheinentzug im Zuge der europaweiten Rechtsanpassung unter Umständen auch für Deutschland gelten kann. So kann einem in Belgien schon bei Überholen im Überholverbot der Führerschein entzogen werden. Der Verbraucher-Newsletter hat zu diesem Thema eine Infoseite ins Netz gestellt.
Die Anwaltskanzlei HLW stellt in ihrer Verkehrsthek viele Aufsätze und Erklärungen zu den Themen Führerscheinentzug und MPU bereit. Unter anderem wird hier der genaue Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis sowie zwischen Führerscheinentzug und Fahrverbot erklärt.
Unter dem Titel Führerscheinentzug und seine Folgen gibt es bei Parsimony ein rege frequentiertes Forum zum Thema. Hier können sich Betroffene über ihre Erfahrungen austauschen, hier findet man auch schnell und gezielt Rat und Hilfe.
Dass man auch die Wirkung von ein bis zwei Bier nicht unterschätzen sollte, belegt eindrucksvoll unser Promillerechner. Er zeigt Ihnen die Auswirkungen verschiedener alkoholischer Getränke auf Ihren Blutalkoholspiegel.
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Führe mich nicht in Versuchung ...
Eine gar nicht erotische Betrachtung
von Michael H. Ragwitz
Ein altes Sprichwort sagt, dass man aufhören soll, wenn es am schönsten ist. Das heißt auch und im besonderen, daran zu denken, dass man bei Feiern aller Art an den Heimweg oder den Morgen danach denken muss. Soll auch heißen: Fahren unter Alkohol oder mit dem Nachdurst einer durchzechten und wenig durchschlafenen Nacht gefährdet nicht nur den Fahrzeugführer, sondern auch unbeteiligte Personen.
Regeln sind zum Einhalten da
Die Regeln für Fahrzeugführer aller Art sind einfach. Kein Alkohol am Steuer, lautet die Devise. Wer trotzdem dabei erwischt wird oder einen Unfall baut, muss mit der ganzen Härte des Gesetzes rechnen. Und das zu Recht. Die Wissenschaft hat längst bewiesen, dass trotz der Promille-Grenze von 0,8 der Alkohol bereits ab 0,3 Promille Wirkung zeigt und bereits bei 0,5 Promille doppeltes Risiko in sich birgt. In beiden Fällen hält der Gesetzgeber schon das Mittel des Führerscheinentzugs parat. Nämlich dann, wenn Anzeichen der Fahrunsicherheit vorliegen oder es zu einem Unfall kommt. Solche untrüglichen Anzeichen können die so genannten Schlangenlinien sein, aber auch ruckartige Bewegungen des Fahrzeuges beim Anfahren oder Halten.
Lappen weg, was nun?
Ab 0,8 Promille gibt es überhaupt kein Pardon mehr. Dann können Sie den "Lappen" gleich abgeben und müssen zudem mit erheblichen Flensburg-Punkten, Geldbußen bzw. Geld- oder Gefängnisstrafen rechnen. Mit ähnlichen Strafen müssen Sie auch rechnen, wenn Sie Ihr Gefährt unter Einfluss berauschender Mittel (Drogen, Medikamente usw.) lenken. Und glauben Sie nicht, dass Sie mit dem Fahrrad vor der Straßenverkehrsordnung geschützt sind. Auch eine Fahrrad-Fahrt im Rausch hat bei entsprechenden Voraussetzungen die gleichen Folgen: Führerscheinentzug, Punkte, Geldbuße und eventuell sogar später der ärztliche Eignungstest.
Menschliche Tragödien
Ist es erst einmal zum Führerschein-Entzug gekommen, brechen neue Dinge über den Verkehrssünder herein. Der Schaden reicht vom traurigen Ende des eigenen Autos auf dem Schrottplatz über einen langen Krankenhausaufenthalt oder hohen gerichtlichen Strafen bis hin zur lebenslangen moralischen Belastung, einem unbeteiligten Menschen großen Schaden zugefügt zu haben. Im schlimmsten Falle ist man sogar für den Tod eines Menschen verantwortlich. Nicht unwesentlich ist in solchen Fällen auch, dass man Straftaten begeht, wenn man im Rausch über die Straßen des Landes düst, sich künftig also als vorbestraft betrachten darf.
Die Folgen bedenken
Ein Führerschein-Entzug bedroht oft auch die ganze Existenz des Fahrzeugführers und seiner Familie. Hängen doch von Mobilität oft Job und Karriere ab. Der Führerschein-Entzug kann gar zu einer Kündigung führen, auch wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nicht ausschließlich als KraftfahrerIn eingesetzt ist. Das gilt dann, wenn der oder die Betroffene ohne den Führerschein einen wesentlichen Teil der beruflichen Tätigkeit nicht mehr erfüllen kann. Unerheblich ist dabei, dass der Entzug des Führerscheins nicht im Zusammenhang mit dem Beruf stand, sondern Folge einer Privatfahrt war. So aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz aus dem Jahre 1999.
Wider dem Idiotentest?
Den Führerschein zurückzuerlangen ist in den meisten Fällen schwieriger als man denkt - und vor allem mit der berühmt-berüchtigten MPU (Medizinisch-psychologischen Untersuchung), auch "Idiotentest" genannt, verbunden. Zu diesem - teilweise umstrittenen - Test können Sie aus den vielfältigsten Gründen gebeten werden, und aus ebenso vielen Gründen können Sie dabei auch gnadenlos durchfallen. Wähnen Sie sich dann zu Unrecht "verurteilt", ist es äußerst schwierig und langwierig, gegen das Ergebnis anzugehen.
Der Arzt hat immer Recht
Die MPU lauert auch in weniger eindeutigen Fällen als dem Ertapptwerden "auf frischer Tat". Schon bei Anzeichen oder Verdacht auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch am Steuer kann man mit einer freundlichen Einladung zum Test rechnen. Das gilt z.B., wenn man wiederholt als Fußgänger (!) Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen. Es gibt auch Fälle, da hat nur das Outing über die Einnahme von so genannten weichen Drogen zum Führerscheinentzug geführt. Sie brauchen also noch nicht einmal dabei erwischt zu werden. Bei einer MPU angekommen, sollten Sie berücksichtigen, dass dort flotte Sprüche unangebracht sind. Wetten, dass der Arzt immer Recht hat und Sie eiskalt nach Hause schickt? ... Zum Nachdenken für ein weiteres halbes Jahr.
Die Summe aller Punkte ist gleich
Sogar wer 18 Punkte und mehr aufbaut, vorher von der Fahrerlaubnisbehörde entsprechend informiert wurde, die Möglichkeit zum Punkteabbau nicht genutzt hat oder nicht mehr nutzen kann, dem wird der Führerschein eingezogen. Erst nach einer Sperrfrist von 6 Monaten kann die Fahrerlaubnis, bei Vorlage einer positiven MPU, wieder erteilt werden. Die Betonung liegt auf dem kleinen Wort "kann". Zu einem möglichen Aufbauseminar sollte man es gar nicht erst kommen lassen. Das nämlich wird bei einer Punktezahl von 14 zwingend vorgeschrieben. Ist ein solches Punktekonto aber doch einmal in so bedrohlicher Höhe angewachsen, dann sollte man über einen Punkteabbau nachdenken, der jedoch nur einmal in 5 Jahren möglich ist. Freiwillig können Sie nicht mehr als 4 Punkte in dieser Zeit abbauen. Wird das Seminar erst angeordnet, gibt´s gar nichts. Dumm gelaufen!
Rote Karte für alle, die rot sehen
Den Punkt aufs i setzt der Tatbestand der charakterlichen Nichteignung zur Führung von Kraftfahrzeugen. Das sind solche Mitbürger, die andere verbal beleidigen, vielleicht sogar tätlich angreifen oder den berühmten Stinkefinger zeigen. Auch für die Rowdys der Landstraße haben sich die Ordnungshüter drastische Geldbußen, Punkte und in schweren Fällen wie Drängeln, Nötigen, Vorfahrt erzwingen usw. auch den Führerscheinentzug einfallen lassen. Rot sehen lohnt also nicht - die rote Karte folgt auf dem Fuße.
Fazit:
Auch die schönste Feier wird im Nachhinein zum Schreckenserlebnis, wenn sie mit einer bösen Überraschung endet. Das gilt vor allem dann, wenn Alkohol im Spiel ist und menschliche Tragödien damit verbunden sind. Denken Sie also vor Antritt einer Fahrt an die möglichen Folgen und seien Sie sich Ihrer Verantwortung als Fahrzeugführer bewusst. Die Sache kann Sie sprichwörtlich teuer zu stehen kommen und Sie vor schwere Prüfungen stellen, von denen die MPU noch die geringste sein könnte.
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